Allgemeine Geschäftsbedingungen der DP Entertainment GmbH
I. Allgemeines
1. Die DP Entertainment GmbH, Ruhlsdorfer Straße 95 I Gebäude 101, 14532 Stahnsdorf, verkauft und vermietet innovative Multimediatechnik.
2. Für die Leistungen der DP Entertainment GmbH gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Einkaufsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
II. Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote der DP Entertainment GmbH, im folgenden GmbH genannt, sind freibleibend und unverbindlich. Damit ist die GmbH im Falle der Nichtverfügbarkeit nicht zur Leistung verpflichtet. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die einzelnen Leistungen kommt jedoch dann zustande, wenn die GmbH das Angebot ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung oder durch schlüssiges Handeln annimmt.
III. Preise
Die genannten Preise sind Endverbraucherpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
IV. Verkauf innovativer Multimediatechnik
1. Liefer- und Leistungszeit
1.1 Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
1.2 Die GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunde nicht von Interesse.
1.3 Kauft der Kunde als Unternehmer hat die GmbH Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die von der GmbH die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die GmbH, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird die GmbH von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die GmbH nur berufen, wenn die GmbH den Kunden unverzüglich benachrichtigt.
2. Zahlung und Verzug
2.1 Soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungsbeträge spätestens 14 Tage nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
2.2 Bei Zahlungsverzug ist der Kunde, der Verbraucher ist, verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz an die GmbH zu bezahlen, es sei denn, dass die GmbH einen höheren Schaden nachweisen kann. Bei Kunden, die Unternehmer sind, gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 8% über dem Basiszinssatz beträgt.
2.3 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die GmbH über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
2.4 Wenn der GmbH Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kundes objektiv in Frage stellen, insbesondere der Kunde seine Zahlungen einstellt oder ein Scheck in Ermangelung ausreichender Deckung zurückgegeben wird, ist die GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn die GmbH Schecks angenommen hat. Die GmbH ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
3. Eigentumsvorbehalt
3.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der GmbH.
3.2 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum der GmbH hinweisen und die GmbH unverzüglich benachrichtigen, damit die GmbH die eigenen Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
4. Gewährleistung
4.1 Mängel bezüglich der Ware wird der Kunde der GmbH mitteilen. Die Gewährleistung der GmbH richtet sich nach §§ 434 ff. BGB.
4.2 Kauft der Kunde als Unternehmer, ist die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzt und die GmbH ist berechtigt, die Ware nach ihrer Wahl nachzubessern oder neu zu liefern.
V. Vermietung innovativer Multimediatechnik
1. Eigentumsrecht
1.1 Das Eigentum der Mietsache liegt bei der GmbH. Der Kunde darf keinerlei Verfügungen über die Mietsache treffen, die das Eigentumsrecht von der GmbH beeinträchtigen; insbesondere darf er die Mietsache nicht veräußern, verpfänden, verschenken, verleihen, weitervermieten.
1.2 Bei Zugriffen Dritter auf die Mietsache, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf das Eigentum der GmbH hinweisen und die GmbH unverzüglich benachrichtigen, damit die GmbH die eigenen Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, der GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
2. Beginn des Vertrages und Laufzeit
2.1 Die Mietzeit beginnt mit sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart mit Abholung der Mietsache in den Geschäftsräumen der DP Entertainment GmbH.
2.2 Das Mietverhältnis ist befristet und endet mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere nachhaltige und schwer wiegende Verstöße gegen Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis.
3. Fälligkeit des Mietzinses
Der Mietzins wird, sofern nichts anderes vereinbart ist, im Voraus fällig.
4. Lieferung und Aufstellung der Mietsache
4.1 Sofern die Lieferung und Aufstellung der Mietsache von der GmbH vertraglich geschuldet wird, hat die GmbH die Mietsache in die vertraglich vereinbarten Räume des Kundes zu liefern, aufzustellen und funktionsfähig einzurichten.
4.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die GmbH die vertragsgegenständliche Mietsache rechtzeitig betriebsbereit im Sinne von Punkt V. 4.1. einrichten kann. Das umfasst insbesondere die Pflicht, die räumlichen, technischen und sonstigen Voraussetzungen zu schaffen.
5. Allgemeine Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde hat die vertragsgegenständliche Mietsache pfleglich zu behandeln und die von der GmbH mitgeteilten Bedienungshinweise zu beachten.
5.2 Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand nur von entsprechend geschultem Personal bedient wird.
5.3 Kosten für während der Mietzeit notwendige Sicherheitsmassnahmen trägt der Kunde. Das betrifft insbesondere Maßnahmen, die den unberechtigten Zugriff Dritter auf die vertragsgegenständliche Mietsache verhindern sollen.
6. Veränderungen an dem Mietgegenstand
Es ist dem Kunde nicht gestattet, ohne ausdrückliche und schriftliche Zustimmung der GmbH Änderungen oder Erweiterungen, gleich welcher Art, an der vertragsgegenständlichen Mietsache vorzunehmen. Bei Rückgabe der Mietsache hat der Kunde den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
7. Rückgabe des Mietgegenstandes
Mit Ende der Vertragslaufzeit hat der Kunde der DP Entertainment GmbH sämtliche ihm überlassenen Gegenstände zurückzugeben.
8. Gewährleistung
8.1 Die GmbH leistet Gewähr dafür, dass der Mietgegenstand während der Vertragslaufzeit nicht mit Fehlern behaftet ist, die die Eignung für den Vertragszweck oder den gewöhnlichen aufheben oder mindern. Unerhebliche Fehler bleiben außer Betracht. Die GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Nutzung des Mitgegenstandes bestimmte Erfolge oder Ergebnisse erzielt werden können. Es sei denn, die GmbH hat dem Kunden die von ihm gewünschten Erfolge oder Ergebnisse schriftlich zugesichert.
8.2 Die DP Entertainment GmbH haftet nicht für Fehler, die vom Kunden, dessen Personal, dessen Erfüllungsgehilfen oder sonstigen Hilfspersonen verursacht worden sind.
8.3 Die GmbH führt während der Vertragslaufzeit auf seine Kosten alle notwendigen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durch. Diese hat die Gmbh dem Kunden, soweit möglich, rechtzeitig vorher schriftlich anzukündigen.
8.4 Störungen hat der Kunde der Gmbh unverzüglich schriftlich unter einer detaillierten Beschreibung der Erscheinungsformen mit Hinweisen auf Fehlermeldungen anzuzeigen. Vorbeugende Weisungen der Gmbh, die der Verhinderung oder Minderung von Schäden an dem Mietgegenstand dienen, hat der Kunde unverzüglich zu befolgen.
8.5 Die DP Entertainment Gmbh ist berechtigt, fehlerhafte Geräte, Zusatzgeräte oder sonstige Teile auszutauschen. Soweit es erforderlich und angemessen ist, hat die GmbH im Falle eines Mangels bis zu seiner endgültigen Behebung eine Zwischenlösung bereitzustellen. Falls erforderlich, hat er dem Kunden eine vergleichbare Ausweichanlage zur Verfügung zu stellen.
8.6 Die GmbH haftet nicht für Mängel, die ausschließlich auf unsachgemäße Behandlung durch den Kunden oder dessen Personal zurückzuführen sind. Gleiches gilt für vom Kunden vorgenommene Veränderungen an dem Mietgegenstand.
VI. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch ohne die weiteren Voraussetzungen aus Satz 1 auch dann berechtigt, wenn das Zurückbehaltungsrecht wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht wird.
VII. Haftung
1. Die DP Entertainment GmbH leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet die GmbH in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
c) Bei fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht), haftet die GmbH in Höhe des bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens. Im übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
2. Der DP Entertainment GmbH bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen.
3. Soweit die Haftung der Gmbh ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der GmbH.
4. Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen.
VIII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der DP Entertainment GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin-Schönefeld ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
Stahnsdorf, den 01.10.2017